{"id":656,"date":"2018-06-27T16:04:55","date_gmt":"2018-06-27T14:04:55","guid":{"rendered":"https:\/\/haks-projekt.de\/bremen\/?p=656"},"modified":"2018-06-28T08:54:46","modified_gmt":"2018-06-28T06:54:46","slug":"dsgvo-fuer-handwerksbetriebe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/haks-projekt.de\/bremen\/2018\/06\/27\/dsgvo-fuer-handwerksbetriebe\/","title":{"rendered":"DSGVO: Das m\u00fcssen Handwerksbetriebe in Zukunft beachten"},"content":{"rendered":"<p>Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue <strong>EU-Datenschutz-Grundverordnung<\/strong> und stellt Handwerksbetriebe und andere Firmen vor neue Herausforderungen, wenn es um die Verwaltung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten geht. Insbesondere f\u00fcr deutsche Unternehmen hat sich jedoch vergleichsweise wenig ge\u00e4ndert, denn hierzulande galten auch vor der DSGVO strenge Datenschutzvorgaben. Ernst nehmen sollte man das Thema trotzdem: Mit der fortschreitenden Digitalisierung steigt auch die Masse an Daten, die Unternehmen erheben, speichern und verarbeiten.<\/p>\n<p>Auch Handwerksbetriebe gelten als \u201edatenverarbeitende Unternehmen\u201c und sind vom Inkrafttreten der DSGVO betroffen. Die steigende Sensibilit\u00e4t f\u00fcr den Umgang mit Daten ist, laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), sowohl bei Kundinnen und Kunden als auch bei Mitarbeitenden und Betrieben gestiegen. So auch der Bedarf der Information \u00fcber die Erhebung und Verarbeitung von Daten. Doch wann darf ich als Unternehmen \u00fcberhaupt Daten erheben?<\/p>\n<h4>Nach Artikel 6 DSGVO ist die Datennutzung ohne Einwilligung erlaubt:<\/h4>\n<ul>\n<li>Wenn die Verarbeitung zur Erf\u00fcllung eines Vertrags oder zur Durchf\u00fchrung vorvertraglicher Ma\u00dfnahmen (z.B. Kostenvoranschlag) erforderlich ist<\/li>\n<li>Zur Wahrung berechtigter Interessen des Handwerksbetriebes oder eines Dritten erforderlich ist<\/li>\n<\/ul>\n<p>In jedem anderen Fall ist es erforderlich, dass der- oder diejenige, dessen Daten verarbeitet werden sollen, in die Nutzung einwilligt.<\/p>\n<p>Relevant in der betrieblichen Praxis ist f\u00fcr Handwerksbetriebe vor allem die erweiterte Informationspflicht: Kundschaft und Mitarbeitende m\u00fcssen vom Betrieb dar\u00fcber aufgekl\u00e4rt werden, welche Daten von ihnen gespeichert werden und warum, und besonders wie diese Daten weiter genutzt werden. Es ist zu empfehlen, schon vor Abschluss eines Vertrages eine <strong>Nutzungserkl\u00e4rung<\/strong> an die entsprechende Person auszuh\u00e4ndigen und durch Unterschrift best\u00e4tigen zu lassen.<\/p>\n<p>Auch wenn die DSGVO, der derzeitige Trubel und die Unklarheit f\u00fcr Unternehmen Verunsicherung hervorrufen, sollte man nicht unn\u00f6tig in Panik verfallen. Dennoch sollten Unternehmen und deren Belegschaft die datenschutzrechtlichen Pflichten ernst nehmen. Regelm\u00e4\u00dfige interne Schulungen und ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin f\u00fcr Fragen k\u00f6nnen dabei helfen, die Mitarbeitenden f\u00fcr einen <strong>verantwortungsvollen Umgang mit Daten<\/strong> zu sensibilisieren.<\/p>\n<p>Vorlagen f\u00fcr eine Erkl\u00e4rung sowie weitere grundlegende Informationen zum Thema EU-Datenschutz-Grundverordnung hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) f\u00fcr Handwerksbetriebe aufbereitet und stellt diese kostenlos auf seiner Website zur Verf\u00fcgung unter: <a href=\"https:\/\/www.zdh.de\/fachbereiche\/organisation-und-recht\/datenschutz\/datenschutz-fuer-handwerksbetriebe\/?L=0\">https:\/\/www.zdh.de\/fachbereiche\/organisation-und-recht\/datenschutz\/datenschutz-fuer-handwerksbetriebe\/?L=0<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem 25. 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