Dachboden / oberste Geschossdecke

Bleibt der Dachbodenraum ungenutzt bzw. soll dieser eher untergeordnet nur zur Lagerung von Gegenständen dienen, lohnt es sich nicht die Dachschräge bis in den First zu dämmen. Es ist dann empfehlenswert die Geschoßdecke zum Dachbodenraum für die Dämmung zu nutzen. Je nach Beschaffenheit der Decke kann der vorhandene Hohlraum genutzt werden um eine Einblas- oder Schüttdämmung vorzunehmen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, wie bei Betondecken (begehbare) Dämmplatten aufzubringen, oder mittels einer geeigneten Konstruktion eine weitere Dämmebene aufzusetzen, die dann mit Dämmmaterial gefüllt wird und mit einem neuen Fußbodenbelag abgedeckt werden kann. Auch eine Kombination mit Dämmstoff zwischen und auf der Decke ist möglich. Dabei sollte auf die luftdichte Ebene der Geschoßdecke analog zur Dachdämmung geachtet werden

Wie beim Dach können wahlweise verschiedene Materialien eingesetzt werden. Dämmdicke, Wärmeleitfähigkeit, Brandverhalten und Umweltverträglichkeit sind auch hier wichtige Entscheidungskriterien.

Tipps zur Dachbodendämmung

  1. Denken Sie auch an die Dämmung der Bodentreppe – der mögliche Dämmeffekt wird ansonsten stark verringert.
  2. Prüfen Sie, ob eine Dachbodendämmung nach der gültigen Energieeinsparverordnung EnEV vorgeschrieben ist. Daraus können sich bestimmte Anforderungen ergeben.
  3. Damit der Fußboden des ungeheizten kalten Dachbodens dampfdiffusionsoffen bleibt, sollte kein PVC-Belag oder andere dampfdiffusionsdichte Materialien auf dem Fußboden verlegt werden.
  4. Bei einer Hohlschicht in der Geschoßdecke (Fußboden des unbeheizten Dachbodens) zum Dachboden müssen zur Vermeidung von Luftströmungen die Übergänge zur Dachschräge unbedingt luftdicht verschlossen werden. Dies gilt vor allem dann, wenn die Geschoßdecke oberhalb des vorhandenen alten Fußbodens mit einem aufgelegten Dämmstoff modernisiert wird.